Wir bieten Ihnen als Wohnungseigentümergemeinschaft die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nach den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WoEigG) sowie der laufenden Rechtsprechung. Die Verwaltung einer WEG untersteht der Aufgabe, das Gemeinschaftseigentum bestens zu betreuen und zu erhalten und die Eigentümergemeinschaft von anstehenden Maßnahmen in der jährlichen Eigentümerversammlung ordnungsgemäß zu unterrichten.
Buchhaltung 
- Ordnungsgemäße Buchhaltung
- Erstellen von Jahresabrechnungen nebst Vermögensdarstellung
- Steuerliche Aufbereitung „Haushaltsnahe Dienstleistungen“
- Aufstellen von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen
- Abrechnung und Schriftverkehr mit den Versorgungsträgern
- Kontoführung und Schriftverkehr mit Geldinstituten
- Rücklagenanlage
- Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten
Kaufmännische Verwaltung
- Erledigen sämtlichen Schriftwechsels
- Vorbereitung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen
- Erstellung und Zustellung der Versammlungsprotokolle
- Beschlusssammlung nach Wohnungseigentumsgesetz
- Umsetzen der Eigentümerbeschlüsse
- Betreuen und Überwachen von Hauswart- und Gartendienstleistern
- Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern
- Abschließen von Wartungsverträgen für Heizungs- und Aufzugsanlagen etc.
- Einkauf von Energie
- Erstellen und Anwenden der Haus- bzw. Gemeinschaftsordnung
- Schlichten von Streitigkeiten innerhalb der Wohnanlage
- Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten der laufenden Verwaltung
- Regelmäßige Treffen mit den Verwaltungsbeiräten
Technische Verwaltung
- Überprüfung von Allgemeinflächen, z.B. Treppenhaus und Gartenanlagen, sowie der Gebäudetechnik
- Regelmäßige Bausubstanzkontrolle
- Beauftragen von Gutachtern bei größeren Schäden
- Beauftragen und Prüfen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Beauftragen und Kontrolle von Handwerksfirmen